Solidarität

Antirepressionsarbeit
Ungehorsame Proteste wie gegen die Rheinmetall-Hauptversammlung bringen oft staatliche Repression (Strafbefehl, Strafprozess) mit sich. Wir werden damit gemeinsam umgehen. Keine*r wird allein gelassen. Es gibt bereits eine Antirepressionskasse und ein Solidaritätskonto für Spenden:

Solidaritätskonto
Rote Hilfe e.V.
GLS-Bank
IBAN: DE55 4306 0967 4007 2383 17
BIC: GENODEM1GLS
Verwendungszweck/Stichwort: Rheinmetall Entwaffnen

Wenn ihr die Aktivitäten anlässlich der Rheinmetall-Aktionärsversammlung unterstützen wollt, könnt ihr unter dem o.a. Verwendungszweck an die Rote Hilfe Berlin spenden. Damit helft ihr gemeinsam und solidarisch gegen Repression vorzugehen.

Carola Palm von Rheinmetall Entwaffnen erklärt dazu: »Repression gehört zu ungehorsamen Aktionen. Ich würde mich sogar über einen Gerichtsprozess freuen. Den würden wir nutzen, um die Rheinmetall-Vorstände öffentlichkeitswirksam für ihre Menschenrechtsverbrechen anzuklagen und im Zeugenstand müssten sie uns endlich Rede und Antwort stehen.«

Abgeschlossene Verfahren
Am 28. Mai 2019 wurde die Rheinmetall-Aktionärsversammlung gestört. Im Anschluss leitete die Polizei Verfahren wegen Hausfriedensbruch und in einzelnen, willkürlichen Fällen zusätzlich wegen Widerstand und Körperverletzung ein. Die meisten dieser Verfahren sind inzwischen wegen Geringfügigkeit eingestellt worden. In vier Fällen gibt es einen Strafbefehl. Am 10. Juni 2020 gab es deshalb einen ersten Prozess in Berlin, der mit einer Einstellung endete. Am 3. August 2020 kam es zu einem zweiten Prozess, der gleich gegen drei Angeklagte stattgefunden hat. Da der Zeuge des Rheinmetall-Konzerns nicht anwesend war, wurde die Gerichtsverhandlung vertagt und schließlich das Verfahren im September 2020 eingestellt. Damit sind unseres Wissens alle Verfahren zur Hauptversammlung 2019 eingestellt worden. Am 20. Juni 2022 stellte das Verwaltungsgericht Berlin fest, dass die ED-Behandlung und der zehnstündige Aufenthalt in der Gefangenensammelstelle (Gesa) nach den Protesten während der Hauptversammlung 2019 rechtswidrig war. Nun kann Schadenersatz gefordert werden.

Am 18. März 2019 fand bereits in Berlin ein Prozess gegen zwei Personen statt, die während der Rheinmetall-Hauptversammlung am 8. Mai 2018 vor dem Hoteleingang ein Transparent aufgespannt hatten. Das Gerichtsverfahren endete mit einer Einstellung. Informationen über das Verfahren und die vorbildliche Antirepressionarbeit gibt es im ANF-Bericht über den Strafbefehl, in der Zusammenfassung anlässlich des Prozesses, im Indymedia-Bericht über den Prozesstag, in der Rede vor Gericht und der Prozesserklärung.

Am 11. September 2019 fand in Wien eine antimilitaristische Aktion gegen das Joint-Venture der Rüstungskonzerne Rheinmetall und MAN statt. Danach wurde ein Aktivist nach Deutschland abgeschoben. Informationen finden sich auf der Webseite »Solidarity against Repression«.

Am 29. Oktober 2019 haben Menschen die Rheinmetall-Fabrik in Unterlüß für etwa 10 Stunden blockiert. Ein Anlass waren die Angriffe des türkischen Militärs und jihadistischer Milizen auf die kurdischen Selbstvertiedigungskräfte YPJ und YPG. Nach der Blockade wurden Strafverfahren u.a. wegen Nötigung und Verstoßes gegen das Vereinsgesetz eingeleitet. Informationen zur Aktion und der staatlichen Repression sowie einem eigenen Spendenaufruf.