Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre und die Coordination gegen Bayer-Gefahren (CBG) kritisieren die vom Bundestag verabschiedete gesetzliche Regelung zu virtuellen Hauptversammlungen als weiterhin unzureichende Alternative zur Präsenzveranstaltung.
Tilman Massa vom Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre verurteilt die Beschneidung der Aktionär:innenrechte: „Das neue Gesetz überlässt es den Aktiengesellschaften, wie gut die Frage- und Informationsrechte von Aktionär:innen auf virtuellen Hauptversammlungen wahrgenommen werden können. Damit wird die Bundesregierung nicht dem im Koalitionsvertrag gemachten Versprechen gerecht, Aktionärsrechte auch auf virtuellen Hauptversammlungen vollumfänglich zu wahren. Für uns stellt die virtuelle Hauptversammlung weiterhin keine gleichwertige Alternative zur Hauptversammlung in Präsenz dar.“
Die gesamte Presseerklärung der NGOs vom 13.07.2022 findet sich → hier.